Die deutsche Rentenversicherung will, dass ich “ungeklärte Zeiten” nachtrage.

In den Zeiträumen war ich an einem Gymnasium, habe währenddessen kurz eine Ausbildung angefangen, ohne mich vom Gymnasium abzumelden und später kurz vorm Abitur das Gymnasium abgebrochen. Dann irgendwann doch das Abitur gemacht und ein 1 Jahr studiert, dann ein Jahr nichts und jetzt studiere ich wieder.

Die DRV gibt als Beispiele folgendes an:

“-beschäftigt

 -krank

 -schulische Ausbildung

 -arbeitslos “

Ist der Beusch eines Gymnasiums eine schulische Ausbildung und muss ich das Studium angeben?