Ich kann meinen Arbeitsvertrag nur 6 Wochen vor Quartalsende kündigen. Kann ich z.B. 6 Wochen vor dem dritten Quartalsende(30.09.) eine Kündigung einreichen die sich auf den 30.11 bezieht? Oder funktionieren hier nur der 30.09 und 31.12 als letzte Arbeitstage? (Mir ist klar dass man auch mit Einverständnis des Arbeitgebers jederzeit kündigen kann, aber mir geht es hier um den rein rechtlichen Aspekt.)