Ich habe hier mal gefragt ob die Schulsozialarbeiterin Schweigepflicht hat, wenn man ihr von seiner Magersucht (+Untergewichtig) erzählt. Hier wurde gesagt sie habe Schweigepflicht.

Auf Instagram hat jedoch eine Psychologin gesagt, dass es in den Bereich Selbstgefährdung fällt und somit keine Schweigepflicht gilt.

Was stimmt denn jetzt?