Zählen Verträge zwischen zwei privaten Personen ohne notarielle Begläubigung?
Hallo!
Ich wollte fragen ob ein Vertrag rechtskräftig ist wenn ihn beide Vertragspartner unterschreiben und er nicht vom Notar begläubigt wird. Zum Beispiel steht im Vertrag: ich .. leihe dir... 100 Euro und darf diese bis zum .... zurückfordern. Beide unterschreiben den Vertrag, ist er dann gültig? Danke für die Antworten!
Vertrag,
Rechtskraeftig