"Verkehr mit Jugendlichen im Alter von 14 und 15 Jahren:

Sexuelle Kontakte mit 14- oder 15-Jährigen sind erlaubt – vorausgesetzt der ältere Sexualpartner ist höchstens 21. Ist er älter, können sexuelle Kontakte nach Paragraph 182 des Strafgesetzbuches als sexueller Missbrauch von Jugendlichen geahndet werden, wenn die „fehlende Fähigkeit des Opfers zu sexuellen Selbstbestimmung“ ausgenutzt wird."

Das heißt, ab 14 mit einem max. 21-jährigen Partner wie schon ColorfulRed schrieb.

Sex mit Minderjährigen - Kurz erklärt - FOCUS Online