Hallo zusammen,

ich habe dieses Jahr das Abitur geschrieben und genau heute vor einer Woche die Abiturnoten erhalten. Im Fach Deutsch habe ich unerwartet schlecht abgeschnitten (unterpunktet; zum Abitur angemeldet wurde ich mit einem zweistelligen Schnitt). Auch mein Deutschkurs hat im Abitur sehr schlecht abgeschnitten, u.a. auch im Vergleich mit den anderen Kursen an unserer Schule. Unser Kurslehrer, der seit über 30 Jahren Abis korrigiert, bestätigte uns, dass der 2. und 3. Korrektor unsere Noten drastisch runtergezogen haben.

Da ich eine Anfechtung der Bewertung in Erwägung gezogen habe, wollte ich mir davor nochmal die Klausur ansehen um mir ein Bild von den Korrekturen zu machen. Ich wohne in BW, wo normalerweise die Abiturklausuren sofort einsehbar sein sollten. Zumindest wird das so hier gesagt: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/5zf/page/bsbawueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=VVBW-VVBW000015034&documentnumber=1&numberofresults=35&doctyp=vvbw&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true#VVBW-VVBW000015020

Ich fragte also bei der Schule nach, wie das mit der Einsicht an der Schule geregelt ist. Mir wurde dann gesagt, dass die Klausur erst in drei Monaten einsehbar sei und es keine andere Möglichkeit gebe.

Jetzt frage ich mich, was ich da noch machen kann bzw. wie ich weiter vorgehen soll. Evtl. einen Anwalt einschalten?

Über jeden Ratschlag bin ich sehr dankbar!

MfG