Unser Vermieter hat vor ein paar Tagen unangekündigt den Dachdecker vorbeigeschickt(wir wussten nur, dass er "irgendwann mal" kommt, aber weder Tag noch Uhrzeit). Der begann auch prompt Dienstags morgens um Punkt 6.00 Uhr zu hämmern - und niemand von uns wusste was los war (zur Hälfte Gemeindehaus und restlicher Teil vermietet, 2 Mietparteien). Zwei älter Frauen schliefen (bis) zu dieser Zeit noch ahnungslos und erschreckten natürlich ziemlich. Ich selbst muss sowieso um 6 Uhr aufstehen, ging 20 nach 6 mit dem Hund raus und fand draußen eben die Handwerker bei der Arbeit vor. Ich fragte, was das soll, ob sie nicht wüssten, dass dies hier ein Mietshaus sei und sie dürften meines Wissens nach erst ab 7 Uhr anfangen (habe mittlerweile aber gelesen, dass die Nachtruhe in Rheinland-Pfalz um 6 Uhr aufhört, Fehlinformation meinerseits, aber gilt das auch für Dachdecker?). Die Dachdecker sagten, niemand habe ihnen gesagt, dass hier noch Leute wohnen und warteten dann halt brav bis 7 Uhr, bis sie weitermachten. Jetzt wollen sie der Ortsgemeinde (= Vermieter) natürlich die Stunde ab 6 Uhr berechnen und dieser Vermieter will diese Stunde von uns bezahlt haben! Dürfen sie das verlangen? Die Handwerker waren ja unangekündigt so früh da bzw. würde mich sowieso interessieren, ob auch ein Dachdecker schon um 6 Uhr anfangen darf in Mietshäusern? Vielen Dank!!