Zuständigkeit bei Lärmbelästigung. Ordnungsamt oder Polizei?

Über mir wohn ein Trampeltier. Was definitiv an ihrem Gehverhalten liegt, da ihre Besucher nicht trampeln. Aber das ist ein anders Thema, was ich hier schon angesprochen habe.

Weiterhin bekommt diese Person sehr viel Besuch. Es geht wirklich nicht darum, wenn es MAL was lauter wird, aber die Spitze des Eisberges war, vor ca. 2 Wochen hat die bis zum nächsten Morgen, 5.30 Uhr ihren Besuch da gehabt. Es lief keine Musik. Es wurde laut geredet und laut gelacht, so das an ein Schlafen nicht zu denken war. Wir wohnen in NRW.

Die Polizie sagt, dass das Ordnungsamt nachts zuständig ist, wenn keine Musik läuft. Läuft die Musik und es wird laut gesprochen in der Nacht ist die Polizei zuständig.

Das Ordnungsamt sagt mir, die sind bis 16.45 Uhr arbeiten und dann auch zuständig und nach 22 Uhr generell die Polizei. Also jede Behörde schiebt sich gegenseitig die Zuständigkeit zu. Würde in der Nacht z. B. die Bohrmaschine angeworfen werden, ist widerrum die Polizei und nicht das Ordnungsamt zuständig. Eine Behörde einzuschalten ist für mich wirklich das letzte Mittel, aber mein Freund und ich haben nun ca. 1.5 Jahre mit Engelszungen auf den Störenfried eingeredet. Die Vermieterin hat ihr vergangenes Jahr mündlich Mecker gegeben. Dieses Jahr Anfang Oktober schriftlich und die HAusverwaltung Mitte Oktober auch noch mal. Aber Anfang November ging es bis morgens 5.30 Uhr ohne Musik oben rund.

Polizei, Ordnungsamt, Zuständigkeit
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