Hallo.
Ich habe mir in einem renomierten Wimpernstudio mehrfach eine Wimpernverlängerung anfertigen lassen. Es ist so, dass man auf den Kleber allergisch reagieren kann. Diese Allergie entwickelt sich aber meist erst nach ein paar Behandlungen.
Das Kosmetikstudio hat mich zu keinem Zeitpunkt aufgeklärt, dass Allergien auftreten können. Ich habe auch nie etwas unterschrieben.
Ich hatte bereits nach dem 3. Termin ein starkes Jucken woraufhin ich mich im Studio meldete. Es wurde aber gesagt, das sei ab und an normal und kein Grund zur Besorgnis. Mir wurden wieder Wimpern geklebt. Beim 4. Mal reagierte ich stark allergisch, ich musste im Krankenhaus mit Cortison behandelt werden, weil meine Augen komplett zu geschwollen waren.
Die Betreiber des Studios, bei dem ich viel Geld gelassen habe, waren leider nicht mehr erreichbar für mich. Ich habe mir einen Anwalt genommen und 400 Euro Schmerzensgeld gefordert.
Diese Forderung wurde jetzt vorerst abgelehnt, die Gegenseite holt sich nun auch rechtlichen Beistand ein.
Mein Anwalt rät zur Klage.
Meine Frage: Habe ich vor Gericht eine Chance? Ich habe keine Rechtsschutzversicherung.
Soll ich klagen oder nun die 80 Euro Anwaltskosten begleichen und es einfach lassen?
Mit freundlichen Grüßen