Hallo, verfasse gerade meinen Praktikumsbericht. Auf der Homepage des Wohnheimes steht unter Finanzierung: Im Rahmen der Verwaltungsreform des Landes Baden-Württemberg wurden die bisherigen Aufgaben der Landeswohlfahrtsverbände (LWV) neu strukturiert.

Seit dem 1.1.2005 sind die Landkreise für die Betreuung und Unterbringung von Behinderten Menschen im Bereich der Eingliederungshilfe (bisher BSHG §§ 39 ff., seit dem 1.1.2005 SGB XII) zuständig.

heisst das, dass es dem Bewohner bezahlt wird dort zu wohnen oder dass die Einrichtung an sich bezahlt wird vom Landkreis, man als Bewohner aber trotzdem noch zahlen muss?

Danke schon mal! :)