Hallo, ich habe vor, zum Ende meines 1. Ausbildungsjahres, also den 31.7. die Ausbildung zur Bauzeichnerin abzubrechen, und danach mein Abitur nachzuholen. Hinzu kommt, dass mein Chef mir zum Ende dieses Monats eine fristlose Kündigung angedroht hat, die ich durchaus ernst nehme. Da ich aber noch minderjährig (17) bin, habe ich eine (Berufs)schulpflicht.

Das heißt, wenn er mir zum 30.April kündigt, habe ich 3 Monate, in denen ich nicht zur Schule gehen würde. Meine Frage ist: muss ich die letzten beiden Schulblöcke von jeweils 3 Wochen (Mai/Juni und Juni/Juli) noch zur Berufsschule gehen? Oder muss ich dann noch eine andere Schule besuchen? Oder stellt mich die IHK für die 3 Monate von der Berufsschulpflicht frei? (hatte da im Internet sowas gelesen)

Ich hoffe auf schnelle und hilfreiche Antworten.

Liebe Grüße, und danke schon im Vorraus.