Guten Tag. 

Vor zwei Wochen wurde in meinem Besitz ein Plastiktütchen mit einer geringen Menge einer weißen pulverförmigen Substanz aufgefunden. Hier bestand der Verdacht dass es sich um Betäubungsmittel handelt. Jedoch handelte es sich bei der Substanz um zerkleinerte Koffeintabletten. Die Substanz wurde vor Ort auch gleich getetstet mit einem Schnelltest und war negativ auf Amphetamin und Lsd. Nun habe ich heute Post bekommen, wo es sich um eine schriftliche Äußerung als Beschuldigter handelt. Mir wird der Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen. Ich soll mich nun dazu äußern. Das Ergebnis der gerichtsverwertbaren Analyse steht noch aus, steht geschrieben. Sollte ich nun bei dem Äußerungsbogen ankreuzen dass ich mich zu der Straftat nicht bekenne und mich dazu äußern dass es sich nur um Koffeintabletten handelt? Oder sollte ich mich besser nicht dazu äußern? Aber ich habe ja eigentlich nichts illegales getan.