Hi,

ich schreib morgen einen BWL-test und bin jetzt ziemlich verwirrt. Was genau bedeutet dieser Auszug aus dem BGB genau:

(1) Ermächtigt der gesetzliche Vertreter den Minderjährigen, in Dienst oder in Arbeit zu treten, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche die Eingehung oder Aufhebung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses der gestatteten Art oder die Erfüllung der sich aus einem solchen Verhältnis ergebenden Verpflichtungen betreffen.

Also ich hab das soweit so verstanden, dass der gesetzliche Vertreter einem Minderjährigen die Erlaubnis geben kann, arbeiten zu gehen. Den Rest nicht so. Das heißt doch, dass ein Minderjähriger wenn er die Erlaubnis der z.B Eltern bekommt, arbeiten zu gehen, auch nur dann kündigen kann, wenn die Eltern zustimmen.

Jetzt hab ich hier ein Arbeitsblatt mit diesem Fall: ein 17-jähriges Mädchen zieht mit Zustimmung der Eltern von A nach B um dort eine Ausbildung zu machen. Weil sie ndas Heimweh plagt, bricht sie die Ausbildung ab und fährt zurück nach A. Ihre Eltern meinen: " Das kannst du nicht machen, ohne uns zu fragen!!!" Die Lösung meiner Lehrerin war, dass sie einfach kündigen kann, wann sie will.

WARUM? LAUT DEM OBENSTEHENDEN AUSZUG KANN SIE DOCH NUR DANN KÜNDIGEN, WENN DIE ELTERN ZUSTIMMEN; ODER NICHT? SCHLIEßLICH HAB SIE AUCH DIE ERLAUBNIS FÜR DIE AUSBILDUNG GEGEBEN.