Antwort
Generell unterliegt die Telefonseelsorge der Schweigepflicht und das schließt auch Verbrechen mit ein sofern sie in der vergangenheit liegen, denn es ist keine Straftat ein Verbrechen das bereits begangen wurde nicht zur Anzeige zu bringen. Dazu würde nur dann die Verpflichtung bestehen wenn das Verbrechen noch nicht begangen wurde, sich in der Planung oder Durchführung befindet und somit verhindert werden könnte. Dann gilt die Schweigepflicht nicht mehr.
Ich nehme auch tatsächlich an das es nicht selten vorkommt das bei der Seelsorge vergangene Verbrechen gestanden werden, weil der ein oder andere letztendlich nicht mit dem was er getan hat klar kommt.
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst musst du eine Telefonzelle suchen