Liebes Forum,
meine Frage ist, ob die Lehrerin meine Eltern anrufen darf, obwohl ich schon volljährig bin?
Zu Anfang des Jahres haben wir einen Zettel ausgeteilt bekommen, auf welchen man ankreuzen sollte ob sich (trotz Volljährigkeit) die Eltern für einen verantworten sollten oder man sich für sich selbst verantwortlich macht. Ich habe für mich selbst verantwortlich gemacht und mit Unterschrift den Zettel abgeben.
Somit hat meine Lehrerin nicht das Recht meine Eltern, ohne mir Bescheid zu sagen bzw. meinem Einverständnis, anzurufen.
Ich war seit einiger Zeit öfter nicht in der Schule (Krankheitsbedingt), und da hat sich die Lehrerin gedacht, ohne es mit mir abzusprechen, meine Eltern anzurufen.
Naja meine Mutter hat ihr dann erkärt, dass ich halt krank war.
Dies ist doch gar nicht erlaubt oder? (Zur Info: Die Lehrerin hat sonst auch keine Ahnung von gar nichts, also echt verplant und um es vorsichtig ausdrücken ''ungewöhnlich'' in ihrer Art, so hat sie z.B schon 3 Mitschüler durch ihre bek... Art zum weinen gebracht.)
Deswegen bin ich auch ziemlich genervt von dieser Frau und will mich ausdrücklich bei ih beschweren, nicht, dass es wirklich schlimm war, dass sie angerufen hat, sondern weil sie keine Erlaubnis dazu hat. Nun bin ich mir nciht sicher, ob sie doch das Recht hatte ..
Kennt sich jemand von euch aus?
Danke schonmal m Voraus.