Hallo, ich beabsichtige ein Nachbargrundstück zu kaufen, allerdings wurde hier ein Wanderweg eingerichtet, auf keiner Karte beim Liegenschaftamt ist dieser offiziell eingetragen, und auch der jetztige Besitzer teilte mit, das dieser nur gedultet sei, muß ich diesen Weg dann weiter zu Verfügung stellen, oder kann ich diesen (nach Absprache mit der Landschaftbehörde, weil dort Naturschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiet ist) einzäunen? Das Problem, ich habe ständig irgendwelche Hunde in meinem Garten, einzäunung derzeit hält auch nicht davon ab, da ich den Rehen nicht den Zugang zum Abhang versperren möchte, die sind sehr Willkommen in meinem Garten.leider interessieren sich nicht alle Hundebesitzer für die Leinenpflicht zum Schutze des Wildes. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und danke schon mal dafür. K.L