Hallo ihr Lieben!
Ich war heute beim Zahnarzt, weil mir ein winziges Stück der einen Ecke meines Schneidezahns abgebrochen ist. Der halbe Zahn besteht aus einer Füllung und von dieser ist dieses Jahr zum zweiten Mal ein winziges Stück abgebrochen. Anstatt diese kleine Ecke, die maximal einen Durchmesser von 1mm betragen hat, aufzufüllen, hat die Zahnärztin meinen Schneidezahn einfach runtergepfeilt. Ich habe ihr gesagt, dass das Ergebnis mir nicht gefällt und der Zahn viel zu kurz ist, sie meinte aber, dass sie den nicht länger machen kann. Dass das gelogen ist, weiß ich, weil ein anderer Zahnarzt ihren Fehler letztes Mal ausbaden musste und den Zahn wieder schön verlängert hat. Diese zweite Korrektur wird wohl auch dieses Mal nötig sein. Habe ich nun irgendeinen Anspruch? Ich möchte nicht, dass die Zahnärztin, nachdem sie meinen Schneidezahn das zweite mal ruiniert hat, ungeschoren davonkommt!