Hallo,

in NRW sind die Schulempfehlungen ja nun nicht mehr bindend, aber wie sieht es real dann aus? Z.B. beim aufnehmenden Gymnasium? Darf es ein Kind ablehnen, wenn ja mit welcher Begründung? Wenn ich mein Kind nun auf einem Gymnasium anmelden will, dieses mein Kind aber ablehnt, wo bleibt dann der Elternwille?

Die rechtliche Situation dazu würde mich wirklich interessieren, ob das Gym ein Kind annehmen muss, wenn die Eltern es dort anmelden.