Hallo,

Meine Frau und ich besitzen in der Nähe von Schwerin ein EFH und arbeiten über die Woche in Hamburg. Da wir eine tägl. Fahrt nach Schwerin als eine Belastung ansehen, haben wir in Hamburg eine kleine Wohnung angemietet und fahren nur noch ein- bis zweimal in der Woche und an den Wochenenden nach Hause. Als wir nun unseren Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen wollten, schrieb uns das Finanzamt Schwerin, das es nicht mehr für uns zuständig ist, da unser überwiegender Aufenthaltsort nun Hamburg ist. Unsere Unterlagen wurden nach Hamburg zur Bearbeitung weitergereicht. Ebenfalls soll nun aus diesem Grund Hamburg unser Hauptwohnsitz sein und hätten somit kein Anrecht mehr unsere Fahrkilometer nach Schwerin geltend zu machen. Wie schon erwähnt nutzen wir die Hamburger Wohnung nur zum schlafen und müssen sogar über die Woche nach unserem EFH fahren betr. der Häuslichen Pflichten (Winterdienst….) Ist es rechtens vom Finanzamt zu bestimmen, wo Haupt- oder Nebenwohnsitz sind. Spielt selbstgenutztes Wohneigentum für den Hauptwohnsitz keine Rolle? Ich bitte um Mithilfe!!! Es soll keine Rechtsberatung in meinem Fall stattfinden!!!

Danke Limmi