Ich habe soeben einen Brief der Arge bekommen, nachdem ich meinen Weiterbewilligungsantrag gestellt habe. Nun wollen sie zusätzlich (warscheinlich auf Verdacht, welcher jedoch nicht begründet ist) abschließende Angaben zu Einkommen aus selbständiger Tatigkeit von Februau 2010 bis August 2010 mit jeweiliger BWA und lückenlosen, ungeschwärzten Kontoauszügen. Nun habe ich nachgeschaut, leider finde ich keinen Gesetzestext-in dem steht, ob die für diesen Zeitraum die Auszüge etc. verlangen dürfen. Sind nicht eigentlich 3 Monate üblich? Ich wäre sehr dankbar für Antworten, zumal in jedem Bundesland anscheinend die Gesetze anders sind.(Sachsen wäre mein Bereich) Danke!