Trunkenheitsfahrt aber nicht auf frischer Tat erwischt - Rechtslage

Hallo,

mir ist gerade ein Fall bekannt, der wie folgt verlief:

Eine Bekannte hat ziemlich viel Getrunken, auf einmal stand die Polizei vor der Türe und meinte sie sei Auto gefahren. Die Polizisten sind auch einfach in die Wohnung. Es hätte anscheinend jemand bei der Polizei angerufen und gesagt, sie sei Auto gefahren. Der Zeuge hat ausgesagt, was sie an hatte. Meine Bekannte hat die Polizisten aus der Wohnung gebeten. Die sind aber nicht gegangen mit dem Vorwand sie hätte die Polizei rein gebeten. Die Polizei hat das Auto gesucht und festgestellt, dass der Motor warm war. Allerdings war ein Freund von ihr kurz vorher da und hat das Auto angesehen und wollte div. Sachen reparieren. Die Polizei hat sie in dem Sinn nicht im Verkehr angehalten, sondern haben bei ihr an der Wohnung geklingelt. Das ganze ist dann ziemlich eskaliert, die Polizisten sind mit ihr ins Krankenhaus gefahren und haben ihr mit Gewalt Blut abgenommen. Sie wurde über Nacht im Krankenhaus festgehalten.

Nun hat sie eine Anzeige wegen einer Trunkenheitsfahrt.

Sie hat jetzt schon die zweite Vorladung zur Vernehmung von der Polizei bekommen. Obwohl sie da schon zwei mal angerufen hat, und gesagt hat, dass Sie die Aussage verweigern wird, dies hat hat ihr Anwalt der Polizei schon zwei mal schriftlch mitgeteilt.

Jetzt kommt es wohl zu einer Verhandlung.

Wie sieht die Rechtslage aus? 1. Ist der Führerschein weg? 2. Dürfen die Polizisten einfach so in die Wohnung? 3. Dürfen die einen von daheim abholen und ins Krankenhaus bringen und mit Gewalt Blut abnehmen, obwohl die einen gar nicht beim Fahren erwischt haben nur auf Grund einer Aussage von irgendeinem?

Bitte dringend um Hilfe von jemandem der sich mit sowas auskennt

Recht, alkohol am steuer
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