Der Opa hat für das Enkelkind eine Rentenversicherung abgeschlossen, ohne die Eltern darüber zu informieren und damit natürlich ohne deren Unterschrift. (Enkel war bei Vertragsabschluss minderjährig).
Ist diese Versicherung rechtlich überhaupt zulässig ohne Unterschrift eines Erziehungsberechtigten bei Vertragsabschluss?
Fakten:
Fondsgebundene Rentenversicherung
Versicherungsnehmer: Opa
versicherte Person: Enkelkind
Ablauf der Versicherung: mit 67 Jahren (Alter des Enkelkindes)
Aktueller Stand:
Opa ist verstorben, Enkel zwischenzeitlich volljährig geworden. Dieser soll nun die Versicherung übernehmen, da die Oma, die diese geerbt hat, sie nicht weiterbezahlen will. Eine ordentliche Kündigung dieses Vertrages ist nicht möglich laut Aussage des Versicherungsunternehmens.
Ganz herzlichen Dank für Eure Rückmeldungen!