Hallo,

ich brauche dringend euren Rat.

Und zwar haben wir vor 1,5 Jahren ein Grundstück gekauft, nun haben wir festgestellt, dass an einigen Stellen ca 10cm unter der Oberdecke Schutt vergraben liegt. Im Kaufvertrag wurden div. Sachmängel durch die Verkäuferin ausgeschlossen. Allerdings gibt es volgenden Satz: "Von den vorstehenden Rechtsbeschränkungen ausgenommen ist eine Haftung bei Vorsatz oder Arglist. Garantien werden keine gegeben."

Meiner Meinung nach ist es sehr wohl Arglistig, wenn auf dem Grundstück (ca 2000m²), vereinzelt Bauschutt (Steine, Teerpappenreste), und alte Eisenteile bisher 2 gefundene Nummernschilder und sogar 2 Autobatterien gefunden wurden.

Kann man da etwas unternehmen, trotz Ausschluss von Garantien ? im Kaufvertrag heißt es "gekauft wie gesehen". (Was vergraben liegt sieht man ja nicht ...) Ich muss dazu sagen, dass das Grundstück mit haus vorher jahrzehntelang vermietet war.

Über Hilfe bin ich euch sehr dankbar

Gruß