Wir haben vor einiger Zeit eine Küche beim Möbelhaus X bestellt. Letzte Woche wurde die Arbeitsplatte (Keramik) ausgemessen. Es wurde uns mitgeteilt , dass die Arbeitsplatte zu lang sei und daher geteilt werden müsste. Bei der Bestellung wurden wir darauf nicht hingewiesen, auch in den Zeichnungen und im Kaufvertrag steht eine durchgehende Arbeitsplatte drin. Die Länge war bereits vor dem Ausmessen bekannt. Da durch die Teilung eine unschöne Fuge entsteht, möchten wir zumindest eine Entschädigung. Welche Forderung kann man stellen? Schließlich erhalten wir eine Küche, die wir so nicht bestellt habe. Zudem verzögert sich auch die Lieferung der Arbeitsplatte, da nochmal gemessen werden muss etc. Die Küche kostet um die 20000€.
Entschädigung bei Fehlberatung?
Küche
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