Hallo,

ich habe einen Brief per Einschreiben verschickt. Der Gegenstand der im Brief war, war Eigentum des Empfängers und ich wollte das zurückgeben. Leider wurde der Brief beim Versenden beschädigt und der Inhalt ging verloren. Trotzdem hat der Empfänger den Brief angenommen und unterschrieben.

Ich habe den Verlust bei der Deutschen Post gemeldet und die suchen nach dem Inhalt. Falls der Inhalt nicht gefunden wird, haftet die Post mit 25€. Der Gegenstand war jedoch mehr wert, ich habe ihn also falsch versichert.

Jetzt meine Frage. Wer zahlt für den Verlust des Inhalts, wenn das Einschreiben angenommen wurde? Der Empfänger könnte ja nachträglich den Gegenstand verschwinden lassen und behaupten, dass die Post ihn verloren hat. Muss trotzdem ich den Verlust bezahlen oder der Empfänger?

Ich hoffe die Frage ist klar. Kennt sich hiermit jemand aus? Vielen Dank im Voraus.