Wir haben leider Nachtspeicheröfen im Haus (3 Parteien), dadurch auch Tag-/Nachtstrom.

Um 21 Uhr und um 5 Uhr schaltet der Zähler um (hört man auch im Sicherungskasten).

Dadurch laufen seit über 35 Jahren im Waschkeller sämtliche Waschmaschinen und Trockner in dieser Zeit.

Neben der Waschküche befindet sich eine Wohnung.

Muss der Mieter die Maschinen-Nutzung hinnehmen?

Ich z.B.programmiere natürlich die Waschmaschine auf 21 Uhr und lasse danach den Trockner laufen. Somit läuft alles mind. Bis 1 Uhr nachts oder länger.

Die letzten 35 Jahre hat sich keiner beschwert. Jetzt ist ein neuer Mieter drin der sich darüber aufregt.

Die Vermieter kennen das Phänomen natürlich, aber ich wage zu bezweifeln, dass sie dem neuen Mieter davon was gesagt haben.

Die Hausbesitzer weigern sich seit Jahren, was zu ändern. Einen normalen Tarif bekommen wir mit den Nachtspeicheröfen nicht auch wenn wir sie nicht nutzen (haben auch einen Holzofen und nutzen die NSÖ so selten wie möglich). Sind also - wie das komplette Haus - darauf angewiesen, nachts die Stromfresser laufen zu lassen.

Hausordnung existiert keine, also ich habe noch nie eine zu Gesicht bekommen und wohne seit 10 Jahren hier, mein Mann von Beginn an.