Hallo,

wenn man als neuer Besitzer eines Hauses die Versicherung vom Voreigentümer übernimmt, bekommt man dann von der Versicherungen eine Auskunft über alte, bereits abgewickelte Schäden? Also z. B. was war die Schadensursache, was wurde von wem repariert und wie hoch waren die Kosten u. ä. Gibt es vlt. eine rechtliche Grundlage, auf der der Neueigentümer diese Auskünfte einfordern kann?

Vielen Dank!