Ich werde mit unserem gemeinsamen Kind die Wohnung verlassen und auf Hartz 4 angewiesen sein. Der Vater besteht nun darauf, dass die Kinderkleidung aufgeteilt wird, obwohl ich diese immer gekauft habe und vom Kindergeld finanziert habe, wozu ich berechtigt bin. Der Vater ist finanziell flexibel, während ich von null anfangen muss. Kann er auf die Aufteilung der Anziehsachen bestehen? Das Kind wird doch bei mir wohnen. Er behält sogar das hochwertige Kinderzimmer und gibt mir als Ausgleich weniger als einen Drittel Wert zum Neukauf.