lles Lob gebührt Allâh.
Das grundsätzliche Urteil über Essen und Getränke ist, dass Dinge halâl sind, abgesehen von denen, die in der Sharî’ah speziell als harâm beschrieben werden, wie alkoholische Getränke. Wenn das Getränk irgendeine berauschende Substanz enthält, ist es harâm.1
Auf dieser Basis kann gesagt werden, dass Bier (ein Getränk aus Gerste), wenn es berauscht, wenn es in großen Mengen getrunken wird, dann ist es nicht erlaubt, es zu trinken. Es wurde berichtet, dass der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Jede berauschende Substanz ist harâm.“(Berichtet von al-Bukhâri, al-Ahkâm, 6637) Und es wurde berichtet, dass ‘Â’ishah sagte: „Der Gesandte Allahs (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: ‚Jede berauschende Substanz ist harâm, und was auch immer in großen Mengen berauscht, eine Handvoll davon ist harâm.’“ (Berichtet von al-Tirmidhi, al-Ashribah, 1789; von al-Albâni in Sahîh Sunan al-Tirmidhi, 1521 als sahîheingestuft).
Al-Tîbi sagte: „‘Eine handvoll davon’ ist ein Ausdruck, der eine kleine Mengebedeutet.“
Und Allâh weiß es am besten.
Sheikh Muhammed Salih Al-Munajjid
1 Anm. d. Übersetzerin: Es ist wohlbekannt, dass selbst sog. „alkoholfreies Bier“ geringe Mengen Alkohol enthält