Mein Sohn 17 Jahre alt hat im letzten Jahr mit einem andern Jungen´an einem Eisenzaun vier Zacken verbogen und wurde dabei erwischt und angezeigt. Er hat sich danach mehrmals bei den Leuten dafür entschuldigt und den Zaun mit seinem -Vater wieder repariert. Jetzt kam ein Brief vom Amtsgericht ,das die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihn erhoben hat . Meine Frage ,macht es Sinn ,Einwendungen gegen die Eröffnung des Haupverfahrens anzubringen? Und welche Strafe erwartet ihn eventuell?