Guten Mittag,

der Hauptgrund für diese Frage ist Langeweile, nicht weil ich Mist gebaut habe.

Mitte letzten Jahres habe ich eine Anzeige erhalten wegen dem "Verdacht auf die Anstiftung zu einer Straftat". Dabei ging es um den Verdacht, dass ich einen Freund nach 3g Weed gefragt habe. ( Meines Wissens nach war es keine Anzeige wegen dem Verdacht auf einen BtMG Missbrauch nur diese Anstiftung eben). Ich habe damals dann einfach zusammen mit meinem Anwalt alles zugegeben und die Anzeige wurde fallen gelassen. Verhindert diese Ermittlung eine Bewerbung bei der Polizei? Ich habe das irgendwo mal gelesen, dass gegen einen noch nie ermittelt werden durfte, wenn man sich bewerben möchte. Aber ich habe gerade (wieder aus langeweile haha) verschiedene Artikel gelesen in denen behauptet wurde, dass man selbst mit fallengelassenen Anzeigen wegen Körperverletzung, Beleidigung, etc noch sich bewerben darf. Was stimmt nun?

MfG Liam