Hallo Community Der Vater meiner Tochter hat vor 2 Jahren das gerichtliche Verfahren zur gemeinsamen elterlichen Sorge eingeleitet. Zum damaligen Zeitpunkt war ich in Elternzeit mit geringem Einkommen und habe deshalb Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung bewilligt bekommen. Der Vater war damals arbeitslos und hat ebenfalls PKH beantragt. Alle festgesetzen Raten habe ich bereits zurück gezahlt. Diesen Freitag wurde endlich entschieden, dass das alleinige Sorgerecht bei mir bleibt. Somit hat der Vater als Kläger den Prozess verloren.

Meine Frage: Ist der Vater verpflichtet, meine mit dem Verfahren angefallenen Kosten, die ich bereits über Monate abgestottert hab zurück zu erstatten?????

Der Vater ist inzwischen wieder voll beschäftigt und verfügt über ein hohes Einkommen.