Guten Abend,

in Bayern wird nur bei einer diagnostizierten Lese- Rechtschreibschwäche (LRS/Legasthenie) Nachteilausgleich gewährt, d. h. Zeitverlängerung. Alle anderen Leistungseinschränkungen, wie Dyskalkulie, haben keinen Rechtsanspruch auf Zeitverlängerung, auch wenn man ein Attest vom Arzt vorweist worin auf Zeitverlängerung hingewiesen wird. Oft regelt die Schule das intern, aber es gibt keine Pflicht.

Meine Frage ist nun: Wie werden die Zugangsvoraussetzungen in anderen Ländern, wie NRW oder Baden-Württemberg, gehandhabt? Ist es in allen Ländern mehr oder weniger gleich?

Gibt es vielleicht sogar ein (oder mehrere) Land/Länder in dem alle attestierten Schülerinnen/Schüler Nachteilsausgleich gewährt werden muss?

Ich habe zwar schon einen Bericht der Kultusministerkonferenz dazu gefunden, aber dieser ist über hundert Seiten lang. http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2013/2013_11_07-Umsetzungsbericht_Foerderstrategie.pdf

Ich hoffe nun jemand hat ein kürzeres Dokument.

Vielen Dank für Eure Antworten.