Guten Tag,

folgende Situation. Mein Sohn ist 7 Jahre alt. Ich habe mich von der Mutter kurz vor der Geburt getrennt (wir waren nie verheiratet). Da ich selber noch einige Zeit eine Ausbildung gemacht habe, war es mir nie möglich Unterhalt zu zahlen. Die Mutter des Kindes hat aber einen Unterhaltsvorschuss bekommen. Seit 2018 zahle ich Unterhalt aufgrund einer Pfändung. Nun habe ich eine Vorladung von der Polizei bekommen, dass ich als Beschuldigter laut § 170 StgB kommen soll. Das verstehe ich leider nicht ganz. Kann mir vielleicht jemand sagen was auf mich zukommen kann? Laut §170 kann ich mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Ich dachte aber, dass ich seit geraumer Zeit Unterhalt durch die Pfändung zahle und damit alles in Ordnung ist. Leider kann ich derzeit auch kein Ansprechpartner bei dem Jugendamt erreichen und kann auch bei google nichts genaues für meinen Fall finden. Hoffe ihr könnt mir helfen.