große Lücke im Lebenslauf verschweigen?

Hey, liebe Leute.

Ich habe ein Problem bzw. eine Frage an Euch, wie Ihr in meinem Fall handeln würdet.

Und zwar möchte ich mich zeitnah bei unserer JVA als Justizvollzugsbeamter bewerben. Ich weiß bereits so ziemlich genau, was mich im Einstellungstest erwartet, sowohl im schriftlichen, als auch im psychologischen und sportlichen Teil. Entsprechend bin ich darauf schon einigermaßen vorbereitet bzw. dabei, mich vorzubereiten.

Allerdings gibt es da ein ziemlich großes Problem, bei welchem ich nicht weiß, wie ich da am besten vorgehen sollte, um eine Chance zu haben, das Auswahlverfahren letztlich zu bestehen.

Und zwar habe ich leider eine Lücke von 6 Jahren im Lebenslauf.

Hintergrund:
Ich hatte im Feb. 2015 einen sehr schweren Unfall mit entsprechend langem Krankenhausaufenthalt und jahrelanger Reha. Nach einer gewissen Erholungszeit von dem Ganzen habe ich dann noch eine Zeitlang meine kranke Mutter quasi Vollzeit zu Hause gepflegt. Seit 2 Jahren, also seit Anfang 2021 bin ich jedoch wieder voll einsatzfähig & auch berufstätig (Sicherheitsdienst/Objektschutz).

In den ganzen Jahren hatte ich im Übrigen immer noch einen bestehenden, ungekündigten (weil unbefristeten) Arbeitsvertrag.

Ich habe die große Befürchtung, dass mich diese große Lücke im Lebenslauf das Bestehen des Einstellungstests kosten könnte, auch wenn ich die Lücke erklären kann. Meine Sorge ist, dass die Personaler evtl. denken, ich könnte evtl. physische oder psychische Schäden vom Unfall davonbehalten haben oder Sonstiges.

Daher frage ich mich jetzt, ob ich diese Lücke nicht einfach verschweige, diese im Lebenslauf also gar nicht erst erwähne und stattdessen einfach reinschreibe, dass ich seit Feb. 2015 durchgehend berufstätig bin.

Ja, ich weiß, man sollte nicht lügen, aber wäre dies in dem Fall nicht „strategisch klüger“, damit es erst gar keine unangenehmen Fragen wegen dieser großen Lücke gibt und ich bessere Chancen habe?!

Wie denkt Ihr darüber bzw. was würdet Ihr tun, evtl. auch bestenfalls mit Begründung?

Ich danke Euch schonmal für Eure Hilfe bzw. Vorschläge!

LG

Krankheit erwähnen und offen darüber sprechen 100%
Lücke verschweigen (durch Berufstätigkeit ersetzen) 0%
Bewerbung, Krankheit, Reha, Einstellungstest, JVA, Lebenslauf, Justizvollzugsbeamter
Verfahrenskostenhilfe auch für Antragsgegner (Umgangsverfahren Familiengericht)?

Hallo!

Folgender Fall liegt vor:

Kindesmutter verklagt Kindsvater auf Umgang mit gemeinsamen Sohn (3), möchte ihn also gerichtlich dazu zwingen, weil er sich seit Kurzem freiwillig nicht mehr um sein Kind kümmern will.

Seine Gründe (nur noch Stress zwischen den Eltern, dies ginge wohl zu Lasten des Kindes bla bla bla, der Vater möchte das Kind zum "Schutz" dort heraushalten, er möchte zudem aufgrund psychischer Probleme absolut keinen Kontakt mehr zur Mutter, etc.) sind natürlich alle nur vorgeschoben, das ist der Mutter klar. Aus Sicht der Mutter hat der Vater einfach schlicht "keinen Bock" mehr aufs Kind, obwohl er sich vorher jahrelang drum gekümmert hat. Er möchte sich also seiner Verantwortung entziehen.

Das möchte die Kindesmutter natürlich nicht einfach so stehen lassen, daher die Klage auf Umgang.

Die Kindesmutter hat inzwischen auch erfolgreich Verfahrenskostenhilfe bewilligt bekommen und der 1. Anhörungstermin beim Familiengericht steht nun bevor. Die Kindesmutter hat mittlerweile erfahren, dass auch der Kindsvater Verfahrenskostenhilfe beantragt hat, kurz nachdem er den Anhörungstermin erhalten hat.

Meine Frage hierzu:

Kann auch der Vater tatsächlich hier Verfahrenskostenhilfe beantragen bzw. sogar bewilligt bekommen, obwohl er der AntragsGEGNER ist und er mit seinem Verhalten, sein Kind nicht mehr sehen zu wollen, das Verfahren erst ins Rollen gebracht hat?!

Das kann doch irgendwo nicht sein, oder?!

Kennt sich da jemand von Euch aus?

LG

Umgangsrecht, Familie, Recht, Familienrecht, Familiengericht, Jugendamt, Kinder und Erziehung, Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe
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