Um die Schuldfrage zu klären muss man die Vereinbarungen der zwei Parteien ganz genau anschauen. Meistens wird bei Lieferung des Holzes zu dem Abnehmer(Gartenbauer) ein Dokument unterschrieben, welches den korrekten, vollständigen und heilen Zustand bei Empfang der Waren bestätigt. In dem Falle wäre der Gartenbauer der Schuldige. Oder aber der Gartenbauer hat selber Reklamationsrecht und kann das geltend machen, in dem Fall wäre der Holzfachmarkt an der Reihe zu zahlen.

Zur 2. Frage:

Trocknungsrisse entstehen nicht nur durch Trocknung, sondern auch durch starke FeuchtigkeitsÄNDERUNGEN. Die Nacht im Freien hat dem wohl sehr trockenen Holz nicht gutgetan.

Hoffe ich konnte dir weiterhelfen!
Grüße, Leo

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