Für das einkaufende Unternehmen ist das Konsignationslager ein Fremdlager, da die Ware bis zur tatsächlichen Entnahme beim Lieferanten verbleibt und somit auch sein Eigentum ist.

Mit den Kosten bin ich mir nicht ganz sicher. Tendenziell würde ich aber sagen, dass der Lieferant die Lagerkosten trägt, da er ja auch noch Eigentümer ist bis zur Abnahme. Der Lieferant wird wohl vermutlich die Lagerkosten in seinen Preis mit einkalkulieren. Die Abrechnung der Ware findet nach Entnahme statt.