Guten Morgen zusammen,

mein Name ist Lena Schwarz und ich habe bereits das EAV Teil 1 (Intelligenz-Struktur-Test/Erörterung/Sporttest) für den gehobenen Dienst bei der Bundespolizei absolviert. Jetzt warte ich auf die Auswertung der Kurzerörterung, die andern beiden Teile habe ich bestanden.

Wenn ich jetzt nicht die erforderliche Punktzahl in der Erörterung erreiche, habe ich dann trotzdem die Möglichkeit im Auswahlverfahren des mittleren Dienst teilzunehmen? Ich habe in der Bewerbung angegeben wenn mein Gesamtergebnis nicht reicht am mittleren Dienst Interesse zu haben. Die Bewerber, die den Intelligenz-Struktur-Test nicht bestanden haben, durften dann das Diktat schreiben und direkt am Auswahlverfahren des mittleren Dienstes teilnehmen.

Hat hier jemand Erfahrung damit? Ich habe leider keine gute Erörterung geschrieben. Habe zwar noch kein Ergebnis, aber ich weiß auf jeden Fall, dass ich die falsche Form der Erörterung gewählt habe. Leider ist mir das erst 5 min vor Abgabe klar geworden. Blöd gelaufen. Vielleicht kann mir hier jemand eine Info geben und mir etwas meine Angst nehmen.

Vielen vielen Dank schonmal.

Grüße Lena