hm naja :D

Es ist mitunter normal, dass die Leistungen in dieser Phase schlechter werden. Was ich dir raten würde ist:

Leg für dich selber schon die Fächer fest in denen du Abitur machen willst bzw musst. Sprich Deutsch Mathe und noch drei variable.

Lass dir absegnen das diese Fächerkombi auch wirklich erlaubt ist und so hinhaut wie du dir das vorstellst.

Konzentriere dich auf diese Fächer und informier dich was jeweils (je nachdem ob mündlich und schriftlich und welches Halbjahr du ausschliesen möchtest etc) vom Stoff her verlangt ist und auch sonst zB Aussprache bei Englisch mündlich etc.

Die anderen Fächer versuchst du so gut wies geht mitzuziehen, und über 5 Punkte zu kommen. Natürlich sollten es mehr sein :D aber wenn du da mal ab und an unterpunktest ist es halb so wild. Versuch nur im Zeugnis unterpunktungen zu vermeiden wenns mal nicht klappt kopf hoch halb so schlimm.

Wenn du in den Fächern in denen du Abi machst gut bist bzw den Stoff bis zum Abitur zu lernen hinbekommst auch wenn du evtl in den Sommerferien was nachlernst etc dann würde ich nicht wiederholen.

man hat nämlich ganz oft das gefühl, man kann irgendwie nix und schafft das alles eh nie obwohl das nicht stimmt^^

Klar zählen die anderen Fächer auch aber deine Abiturnoten sind entscheidender. Versuch dich darauf zu konzentrieren und da ordentlich mitzulernen und dann bekommst du das hin ! =)

Wenn du jetzt gerade noch in der 11 Klasse bist und ich das richtig verstehe bist du jetzt noch im ersten Halbjahr und meines Wissens nach gäbe es da auch die Möglichkeit nochmal zurückzutreten sprich in die 10 aber ins zweite Halbjahr und dann ganz normal gleich weiter .

Du kannst aber auch weiter machen und einfach versuchen dein bestes zu geben und die 12 probieren. Solltest du im ersten Halbjahr von der 12 merken hoppla es klappt irgendwie GAR nichts mehr ich unterpunkte nur noch und werde so mein Abitur nicht oder nur sehr schlecht schaffen kannst du auch in 12/1 noch zurücktreten und dann die zweite Hälfte von der 11 nochmal machen quasi. das kannst du bestimmt auch nochmal erfragen.

Bei dem zurücktreten musst du aber früh genug daran denken in der 12. weil du in 12/2 zwar zurücktreten kannst aber dann das Abitur als einmal nicht bestanden zählt auch wenn du es gar nicht gemacht hast. Trittst du aber rechtzeitig zurück ist das kein Problem und du hast keinen Fehlversuch. Du darfst dir dann übrigens das bessere Jahr aussuchen, dass du wiederholt hast und das dann zählen lassen.. also verlieren tust du im Prinzip nix :D

Kopf hoch und immer daran denken die Schule und deine Leistungen dort spiegeln niemals deine Intelligenz oder deinen Charakter wieder ! =)

Und es gibt immer einen Weg wenn alle Stricke reißen, man kann das Abitur problemlos wiederholen oder zB auf die FOS gehen etc etc etc.. es wird sich ein Weg finden =)

LG.

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Das wär jetzt mal das tourismusrecht dazu :

Rechtsstellung vom Minderjährigen

Laut Gesetz ist minderjährig, wer das 18 Lebensjahr nicht vollendet hat.
Nicht alle Minderjährigen haben jedoch die selbe Rechtsstellung.

Minderjährige sind grundsätzlich auch rechtsfähig, jedoch nicht vollumfänglich geschäftsfähig.

Geschäfte mit Minderjährigen

aa) Geschäftsunfähigkeit

Geschäftsunfähige können selbst keine vertraglichen Verbindlichkeiten
eingehen. Die von Geschäftsunfähigen geschlossenen Verträge sind immer
nichtig. Einziger Berechtigter ist der gesetzliche
Vertreter.

Zu beachten ist, dass bei bestimmten Geschäften (Kreditvertrag,
Grundstückskaufvertrag) auch die Handlung durch die gesetzlichen
Vertreter nicht ausreicht. Hier muss die Zustimmung des
Vormundschaftsgerichtes §§ 1643, 1821, 1822 BGB eingeholt werden.

Ein Geschäftsunfähiger kann jedoch Bote sein.

bb) volle Geschäftsfähigkeit

Die volle Geschäftsfähigkeit berechtigt zum selbständigen Abschluss von
Verpflichtungsgeschäften und Verfügungsgeschäften innerhalb der
Rechtsordnung. Sie tritt mit erreichen des 18
Lebensjahres ein
.

cc) beschränkte Geschäftsfähigkeit

Bei der beschränkten Geschäftsfähigkeit ist das Geschäft des Minderjährigen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wirksam.

sprich komplett rechtlich erst mit 18 aaaber wie immer ist die realität immer ein bisschen anders und es kaumt auf das hotel an . du solltest ihnen aber davor sagen, dass du 17 bist weil die das an deinem ausweis sowieso sehen werden.

klingt als würdest du deinen eltern nichts davon erzählen oder ? =) (hab ich auch nie xD)  wie willst du ihnene erklären, dass du nciht da bist und irgendwo hinfliegst ?:D

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kauf dir teebaumöl und zinksalbe gibts beides für insgesamt rund 6 euro bei dm dann am abend erst teebaumöl drauftupfen und dann die zinksalbe draufschmieren. das hilft meisten =)

oder kühlen ! eiswürfel an die stelle halten solang wie dus aushältst =)

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