Hallo zusammen,

folgende Fragestellung an alle, die eine Ahnung von WEG-Recht haben.

Ich bin neu in eine WEG-Gemeinschaft (8 Parteien) eingezogen. Soweit alles fein. Das große aber: eine Eigentümerin hat sich auf der letzten WEG-Versammlung einen Strandkorb auf der Gemeinschaftsfläche bewilligen lassen. Ich war zu diesem Zeitpunkt selbst noch keine Eigentümerin und habe mir einmal das Protokoll geben lassen. Dort ist ohne Standort eben nur ganz einfach formuliert: Eigentümerin B. beantragt, einen Strandkorb auf der Gemeinschaftsfläche aufzustellen.

Nun hat die Dame mitten im Vorgarten eine Fläche des Rasens mit Gehwegplatten ausgelegt und täglich sitzt jetzt dort eine Gruppe, samt Tisch und zusätzlichen Stühlen in ihrem Strandkorb. Das für mich völlig Unverständliche daran: Jeder Eigentümer hat eine festgelegte Gartenfläche hinter dem Haus und auch diese Eigentümerin hat eben zusätzlich diese Fläche. Ich möchte auch gar kein Miesepeter sein, aber ich fühle mich durch diese Belagerung vor der Haustür schlicht und mittlerweile sehr extrem in meiner Wohnqualität eingeschränkt. Und leider ist die Dame nicht bereit, überhaupt auf meine sehr höfliche Rückfrage zu reagieren. Es sei schließlich so beschlossen.

Ist so ein Beschluss an sich überhaupt zulässig? Gibt es da nicht auch einen Gleichberechtigungsgrundsatz? Und müsste nicht vorher ein genauer Standort benannt werden?