Guten Tag,
nach 39 Jahre Arbeit in der Pflege musste ich nun leider in die Ewerbsminderungsrente. Meine Tochter hat daraufhin eine Wohnung gemietet die groß genug für uns beide ist, sodass ich nicht alleine bin. Sie geht Vollzeit in der Pflege arbeiten.
Keine kommt für den anderen auf, wir teilen Miete, Lebensunterhaltungskosten und alles genau durch zwei.
Da meine Rente kaum ausreicht, habe ich einen Antrag auf Wohngeld gestellt.
Diese möchten nun allerdings die letzten 3 Lohnabrechnungen, den Arbeitsvertrag und eine Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber von meiner Tochter.
Ich verstehe das nicht so recht. Jeder hat seine eigenen Ausgaben, wir teilen alles durch zwei. Sie will ja auch für sich gar kein Wohngeld beantragen. Sie ist doch nicht Unterhaltspflichtig mir gegenüber? Meine Tochter möchte die ganzen Sachen eigentlich ungern ans Wohngeldamt weitergeben. Sie will darausgehalten werden.
Muss sie wirklich all diese Dinge einreichen, damit ICH Wohngeld bekomme? Oder heißt es dann nachher, dass das Gesamteinkommen ja hoch genug ist und fertig.