Wer kennt diese Situation nicht: Man will seine Wohnanlage verlassen und außen "lauert" jemand vor der Tür zur Anlage. Sobald man zum Hinausgehen die Tür aufgemacht hat und draußen ist, "witscht" derjenige dann ins Gebäude.

Wenn ich diese Person frage, ob er im Haus wohnt und er dies verneint, darf ich ihm dann verbieten das Gebäude zu betreten? Und was ist, wenn er die Aufforderung nicht das Gebäude zu betreten ignoriert? Liegt dann Hausfriedensbruch vor?