Im November 2008 beschloss die Hochschulrektorenkonferenz die Neuordnung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte. Im März 2009 einigten sich die Kultusminister der Länder darauf, dass Absolventen beruflicher Aufstiegsfortbildungen – beispielsweise Handwerksmeister, Industriemeister, Fachwirte, Staatlich geprüfte Techniker und Inhaber gleichgestellter Abschlüsse – deutschlandweit die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erhalten: Sie können ein Fach ihrer Wahl studieren, ohne eine Eignungsprüfung ablegen zu müssen. Damit wurden diese Abschlüsse der allgemeinen Hochschulreife gleichgesetzt. Berufstätige mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung plus dreijähriger Berufspraxis erhalten nach dieser Regelung mit der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung ebenfalls die Möglichkeit zum Studium, wenn sie zuvor einen Qualifizierungstest bestanden oder ein einjähriges Probestudium erfolgreich absolviert haben.[1] Dies sollte deine Frage qualifiziert beantworten.

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