Mal angenommen, jemand bemerkt, dass ein Küchen-Abfluss in seiner Mietwohnung nicht mehr richtig abfließt. Er versucht, durch Rohrreiniger und Spirale, die immer schlimmer werdende Verstopfung zu beheben (letztlich läuft das Wasser fast gar nicht mehr ab) und informiert dann, sofort Montags morgens um kurz nach 8 Uhr, die Mietverwaltung. Diese bestellt dann einen Handwerker, der auch zügig kommt und den Abfluss wieder durchgängig macht.

Nun bekommt der Mieter ein paar Tage später ein Schreiben von der Mietverwaltung, in dem er aufgefordert wird, den Betrag der angehängten Handwerkerrechnung binnen zwei Wochen an die Mietverwaltung zu überweisen, da die Verstopfung laut Handwerker durch Fett verursacht und somit vom Mieter verschuldet wurde.

Nun fragt sich der Mieter, ob das rechtens ist, denn er benutzt seinen Küchenabfluss für ganz normale Dinge und schüttet keineswegs zu irgendwelchen Zwecken zähes Fett in den Abfluss. Darf der Vermieter hier den Mieter als Verursacher zur Übernahme des Betrags heranziehen oder ist das ein Schaden, der auch bei sachgemäßer Nutzung des Abflusses mal vorkommen kann und somit nicht auf den Mieter zu übertragen ist?

Nebenbei bemerkt, eben dieser Abfluss war bereits beim Einzug (vor ca. 2 Jahren) schwergängig und floss extrem langsam ab, woraufhin die Mietverwaltung forderte, dass man erstmal selber versuchen solle, die Verstopfung zu beheben. Der Mieter musste also Geld, Zeit und Kraft investieren um verschiedene Abflussfrei-Mittel und eine Draht-Spirale zu kaufen und anzuwenden, was damals auch erfolgreich war. Diese Kosten wurden dem Mieter nicht ersetzt, obwohl der Schaden bereits beim Einzug bestand und somit sicher nicht vom Mieter verursacht wurde.

Vielen Dank für Antworten!