Hallo,
kurze Frage:
ich werde Mitte Oktober in meine neue Wohnung einziehen.
Die Wohnung läuft über eine Wohnungsgesellschaft.
Noch läuft der Vertrag auf den alten Mieter.
Die offizielle Schlüsselübergabe seitens Wohnungsgesellschaft ist allerdings erst Mitte nächsten Monats.
Der noch aktuelle Mieter ist bereit, mir den Schlüssel vorher auszuhändigen, da die Wohnung leer steht.
Ich müsste Ihn aber die Hälfte der Miete natürlich zurückgeben, da er ja selbst ja noch einen laufenden Vertrag hat und ich "inoffiziell" die Wohnung vorher nutze.
Frage:
ist das legal?
Dürfte ich vorher einziehen?