Immer mehr Menschen fürchten sich vor einer Vollerfassung und der Datenhunger der Staaten weltweit wächst ständig. Fingerabdrücke im Reisepass und Perso, Generalverdacht und Massengentests bei Straftaten. Bei mir stellt sich da die Frage, ob die Daten in der Deutschen Knochenmarkspenderdatei für polizeiliche Fahndungsmaßnahmen prinzipiell verwertbar sind. Im Netz habe ich dazu bislang keine verlässlichen Informationen gefunden. Ich denke Datenschutzgesetze, die einen Zugriff verbieten, können wir ignorieren, da die bislang nie etwas verhindern konnten. Wie sieht das ganze von der Machbarkeit her aus?