Oh nein, du kriegst keine Sperre. Ich habe jedenfalls keine gekriegt. Dem Arbeitsamt gefällt zwar nicht, dass du gekündigt hast oder einen Aufhebungsvertrag gemacht hast und du jetzt bei der neuen Stelle in der Probezeit gekündigt wurdest. Aber du wurdest ja vom Arbeitgeber gekündigt. Dann kann das Arbeitsamt keine Sperre verhängen.
Nein, wenn du danach Krankenschwester werden willst. Musst du die ganze Ausbildung als Krankenschwester also nochmals 3 Jahre durchlaufen. Kann ich dir nicht empfehlen. Auch wird da das Arbeitsamt nicht mitspielen, wenn du die finanziel brauchst. Pflegenotstand ist zu gross. Mach doch gleich eine Ausbildung zur Krankenschwester.
Ich denke ja. Du solltest überprüfen, ob du dein Pflegehelfer anerkannt bekommst. Weil nach einem Jahr kannst du ja die Pflegehelfer Ausbildung machen. Und wenn du 3 Jahre die Ausbildung gemacht hast und nur dein Examen nicht hast, kann sein dass du dann wenigsten den 1- jährigen anerkannt bekommst.
Oder wie meine Freundin, dass du woanderst nochmals ein Prüfung mitmachst, um auf diesem Wege ein Examen zu bekommen, wenn du das willst und kannst.
Hallo, ich denke mal für die Zeit, in dem du in Urlaub gegangen bist oder in Urlaub warst bekommst du kein Arbeitslosengeld I. Wahrscheinlich musst du dich nach deinem Urlaub wieder arbeitslos melden. Denk ich mir mal, um überhaupt etwas zu kriegen vom Arbeitsamt.
Also man kann alle Verträge innerhalt von 2 Wochen widerrufen. Es gibt auch ein ausserordentliches Kündigungsrecht bei Arbeitslosigkeit und schwerer Krankheit. Das hast du wohl nicht und bist du wohl nicht.
Ich an deiner Stelle würde ihn "versuchen" zu kündigen. Und NICHT besparen. Sie können dich nicht zwingen deinen Bausparvertrag zu besparen.
Was auf jeden Fall geht, den Bausparvertrag von der Bausparsumme her, auf 5000 Euro zu setzen. Oder 1000 Euro.
Da gibt es schön Möglichkeiten.