Hallo, ich habe eine sehr komplexe Frage zum Thema Nachbarschaftsrecht.

Wir haben 2011 ein Reihenhaus mit Terrasse in Niedersachsen gekauft welches zum Teil auf dem Grundstück des Nachbarn liegt. Es handelt sich dabei nur um die stützende Wand der Überdachung (ca. 25 cm) die knapp hinter der Grenze auf dem Nachbargrundstück liegt.

Leider hat uns nun der Vermieter des Nachbarn durch einen selbstgeschriebenen Brief mitgeteilt, dass er auf einen Rückbau dieser Terasse besteht.

Die Reihenhäuser wurden 1961 gebaut und die Terasse ist warscheinlich mit der Einwilligung der damaligen Käufer abgesprochen und gebaut worden. Nun stellt sich die Frage, ob er uns einfach den Rückbau vorschreiben kann, obwohl wir die Terasse nie gebaut haben.

Wer ist hier nun im Recht falls es im Ernstfall zu einer Gerichtsverhandlung kommt?