Habe einen Gebrauchtwagen an einen älteren Herren, Mitte 80, verkauft.

Dieser ist zwar körperlich etwas eingeschränkt, machte mir aber geistig einen absolut fitten Eindruck. Habe diesen von Zuhause abgeholt und bin mir mit ihm, nach Probefahrt, von ihm,

handelseinig geworden. Hat sogar noch 200 € runtergehandelt. Hat vor Ort bar bezahlt und die Papiere, sowie die Schlüssel ausgehändigt bekommen.

Das Kfz ist abgemeldet, Die Zulassung soll von einer mit ihm befreundeten Werkstatt erfolgen.

Nun ruft mich eine Tochter von ihm an und möchte den Kauf rückgängig machen, da angeblich sie und ihre Geschwister nicht wollen, dass ihr Vater noch Auto fährt.

Der Vater sucht angeblich trotzdem seit Nov.22 nach einem Auto , hat meine Annonce in der Zeitung gesehen und mich angerufen. Auf Rückfrage ist der Vater aber nicht geschäftsunfähig oder hat einen Betreuer.
Nach meiner Recherche im Internet, ist der Kauf, auch ohne schriftlichen Kaufvertrag somit rechtsgültig und es besteht kein Rücktrittsrecht, besonders nicht durch seine Kinder, die nicht Vertragspartner sind.

Habe ich Recht ?