Spricht etwas aus rechtlicher Sicht dagegen, dass mein Kind vorübergehend in 2 Kitas angemeldet ist?

Folgende Situation: Wir ziehen in ca. 4 Monaten um (von Berlin nach NRW). Unser Sohn besucht eine Kita hier in Berlin und wir haben eine Zusage in NRW ab dem 01.10. bekommen (unterjährig nehmen sie leider nicht auf). Also wollen wir bis zum Umzug unser Kind noch in die Berliner Kita schicken.
Finanziell ist es eine extra Last, aber bei dem Kitaplatzmangel ist es uns das wert.